Die Treuhänderfunktion

Die Kolping Gemeinschaftsstiftung fördert die Gründung unselbstständiger Stiftungen innerhalb des Kolpingwerkes und übernimmt deren treuhänderische Verwaltung. Voraussetzung dafür ist, dass der Stiftungszweck in der Unterstützung des Kolpingwerkes und seiner Einrichtungen einschließlich der Kolpingsfamilien liegt. 

Ein Service der Gemeinschaftsstiftung

Die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland

  • unterstützt bei der Gründung und Öffentlichkeitsarbeit
  • gewährleistet eine gemeinsame Geldanlage mit hoher Rendite, 
  • übernimmt die Verwaltungstätigkeiten wie Buchhaltung, Jahresabschluss und Zuwendungsbestätigungen. 

Über die jährliche Verwendung der Mittel entscheiden die Verantwortlichen vor Ort.

Was ist eine treuhänderische Stiftung?

Eine treuhänderische Stiftung bietet dem Stifter die Möglichkeit, ohne großen Verwaltungsaufwand und schnell eine Stiftung zu gründen. Dazu braucht der Stifter einen Treuhänder, der für ihn die Rechtsgeschäfte vornimmt, die Stiftung nach außen vertritt und alle Verwaltungsaufgaben gewährleistet. 

Die treuhänderische Stiftung gilt als gegründet, wenn eine Satzung und ein Treuhandvertrag zwischen Stifter und Treuhänder vorliegen. Im Gegensatz dazu braucht eine selbständige Stiftung die Anerkennung der Bezirksregierung oder der jeweiligen bischöflichen Behörde und zumeist ein Mindestkapital in Höhe von 50.000 Euro. 

Eine gemeinnützige treuhänderische Stiftung bedarf einer eigenen Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt. Dies erledigt der Treuhänder für die treuhänderische Stiftung. 

Die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland bietet Kolpingsfamilien, Diözesanverbänden und Einrichtungen optimale Möglichkeiten zur Gründung einer treuhänderischen Stiftung.

Die Möglichkeiten

Privatpersonen, Firmen oder auch gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen oder Vereine können eine treuhänderische Stiftung gründen. 

Beispiele:
Sie möchten einen Teil Ihres Vermögens einem gemeinnützigen Zweck des Kolpingwerkes oder Ihrer Kolpingsfamilie dauerhaft zur Verfügung stellen?
Sie möchten aber auch, dass Ihr Name als Gönner und Wohltäter dauerhaft erhalten bleibt? Dann haben Sie die Möglichkeit, einen von Ihnen bestimmten Vermögensteil in eine treuhänderische Stiftung einzubringen, da diese einen gemeinnützigen Förderzweck verfolgt. Die Stiftung könnte Ihren Namen tragen. Die treuhänderische Verwaltung, die diese Stiftung zwingend benötigt, übernähme die Kolping Gemeinschaftsstiftung.

Ihre Kolpingsfamilie erhält zum Beispiel eine Erbschaft und möchte diese dauerhaft für die Finanzierung der Arbeit der Kolpingsfamilie erhalten wissen. Oder Ihr Kolpinghaus-Verein veräußert das Kolpinghaus und will mit dem Ertrag die Arbeit der Kolpingsfamilie vor Ort unterstützen.
Hier besteht die Möglichkeit, einen gewünschten Betrag in eine treuhänderische Stiftung einzubringen, die den Zweck hat, die gemeinnützige Arbeit der Kolpingsfamilie dauerhaft zu unterstützen. Wie gehabt könnte diese Stiftung den Namen der Kolpingsfamilie in ihren Stiftungsnamen aufnehmen und würde von der Gemeinschaftsstiftung treuhänderisch verwaltet. 

Zurzeit ist die Gemeinschaftsstiftung Treuhänderin für 18 treuhänderische Stiftungen mit einem Eigenkapital von 7.251.325,63 Euro (Stand 31.12.2021). Diese sind:

  • Kolping-Stiftung Diözesanverband Münster
  • Stiftung Kolping im Erzbistum Bamberg
  • Kolping-Stiftung im Bistum Magdeburg
  • Kolping-Stiftung Land Oldenburg
  • Adolph Kolping-Stiftung Wiedenbrück
  • Kolping Stiftung Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart
  • Stiftung Kolpinghäuser
  • Kolping Stiftung Diözesanverband Aachen
  • Kolping-Stiftung im Erzbistum Köln
  • Kolping Stiftung Diözesanverband Berlin
  • Kolping-Stiftung Diözesanverband Essen
  • Adolph-Kolping-Stiftung Rietberg
  • Kolping-Stiftung in der Diözese Trier
  • Kolping-Stiftung Diözesanverband Mainz
  • Kolping-Stiftung Dresden-Meißen
  • Kolping Stiftung Ulm
  • Kolping Stiftung Diözesanverband Hamburg
  • Kolping-Stiftung für das Leben im Bistum Passau