Der Einmalbetrag auf einen Blick:
Einmalbetrag und Zustiftungsbetrag
Zu dem Stiftungsvermögen gehört der Kapitalstock "Zustiftungsbeträge" und der Kapitalstock "Einmalbeträge". Die Erträge aus dieser Vermögensanlage der Stiftung werden an die Kolpingsfamilien, die Diözesanverbände und das Kolpingwerk ausgeschüttet. Das Stiftungsvermögen selbst bleibt dauerhaft erhalten und darf nicht ausgegeben werden. Damit ist eine langfristige Finanzierung gesichert.
Kapitalstock "Zustiftungsbeträge"
Seit 2006 zahlen die Mitglieder des Kolpingwerkes ab 23 Jahren sechs Euro und Ehepaare neun Euro jährlich als Zustiftung in den Kapitalstock "Zustiftungsbeträge" der Gemeinschaftsstiftung ein. Mit den Erträgen dieses Kapitalstockes wird die Arbeit der Diözesanverbände und des Kolpingwerkes Deutschland gefördert.
Gemäß der Beschlussfassung der Bundesversammlung 2004 gehen 40 Prozent der Erträge an die Diözesanverbände und 60 Prozent an das Kolpingwerk Deutschland. Bei der Verteilung der Erträge wird berücksichtigt, in welcher Höhe und in welchem Quartal Zustiftungsbeträge gezahlt wurden.
Nach Prüfung und Testat des Jahresabschlusses der Gemeinschaftsstiftung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden die Erträge des Kapitalstocks "Zustiftungsbeträge" einmal jährlich im Juli des Jahres ausgezahlt. Der Kapitalstock "Zustiftungsbeträge" beträgt zum Stichtag 31.12.2021: 17.901.603,34 Euro.
Kapitalstock "Einmalbeträge"
Mit der Zustiftung eines Einmalbetrages in Höhe von 1.800 Euro an die Gemeinschaftsstiftung wird jedes Mitglied ab dieser Zeit beim Kolpingwerk Deutschland beitragsfrei gestellt. Solche Einmalbeträge fließen in diesen Kapitalstock der Gemeinschaftsstiftung.
Mit den Erträgen wird die Arbeit der Kolpingsfamilien, der Diözesanverbände und des Kolpingwerkes Deutschland gefördert. Die Kolpingsfamilien erhalten für einen Einmalbetragszahlenden einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 15 Euro, die Diözesanverbände 7,92 Euro und das Kolpingwerk Deutschland 20,88 Euro.
Übersteigen die Erträge des Kapitalstocks "Einmalbeträge" diese Zuschüsse, wird der überzählige Betrag einer freien Rücklage zugeführt. Diese freie Rücklage erhöht die Erträge des Kapitalstocks "Einmalbeträge" in kommenden Jahren oder dient zum Ausgleich geringerer Erträge der Vermögensverwaltung bei der jährlichen Bezuschussung.
Die Erträge des Kapitalstocks "Einmalbeträge" werden einmal jährlich im Juli des Jahres nach Prüfung und Testat des Jahresabschlusses der Gemeinschaftsstiftung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausgezahlt. Der Kapitalstock "Einmalbeträge" beläuft sich zum Stichtag 31.12.2021 auf 1.317.300,00 Euro.